In 19 EU-Ländern ist der Staat die größte einzelne Geldquelle der Sozialsysteme
Silver Data Lab Research Desk · Statistische Analyse · Veröffentlicht am 04. Oktober 2026
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- Datenquelle
- Eurostat
- Berichtszeitraum
- 2024
- Zuletzt aktualisiert
- 11. Oktober 2026
Am 08. Oktober 2026 erneut mit der Quelle abgeglichen. 53 Werte seiner Datensätze haben sich zwischen den Momentaufnahmen verändert, 12 davon auf dieser Seite genannte Zahlen. Alle beobachteten Revisionen →
Wichtigste Zahlen
- Die Sozialschutzsysteme der EU erhielten 2024 vom Staat 12,13 % des BIP, von den Arbeitgebern 10,36 % und von den Menschen, die durch sie abgesichert sind, 6,15 %; weitere 0,97 % kamen aus sonstigen Einnahmen. Alle vier EU-Werte sind vorläufig.
- Die staatlichen Beiträge Dänemarks erreichen 25,42 % des BIP, so viel wie nirgends sonst in der Union, und decken 77,6 % der Einnahmen der dänischen Systeme: nach einer abgeleiteten Berechnung der größte Staatsanteil in der EU.
- Die estnischen Arbeitgeber stellen 71,3 % der Sozialschutzeinnahmen ihres Landes, ein abgeleiteter Anteil weit über den 48,0 % in Tschechien, dem Land mit dem nächsthöchsten Wert; gemessen am BIP liegt Estland mit 12,46 % hinter Frankreich mit vorläufigen 13,48 % auf dem zweiten Platz.
- Von den geschützten Personen erhält Rumänien 10,95 % des BIP, den höchsten Wert der Union und nach den abgeleiteten Anteilen 59,4 % seiner Einnahmen, von den Arbeitgebern dagegen 1,66 %, den niedrigsten.
- Der Staat ist in 19 Mitgliedstaaten die größte der vier Quellen, die Arbeitgeber sind es in sechs und die geschützten Personen in zwei, Rumänien und Slowenien; diese Auszählung ist aus den veröffentlichten, teils vorläufigen Werten abgeleitet.

Vier Geldquellen
Jeder Mitgliedstaat unterhält Sozialschutzsysteme: die Renten, die Krankenversicherung, die Leistungen bei Krankheit und Invalidität, die Familienleistungen und das Arbeitslosengeld, die zusammen einen Sozialstaat ausmachen. Eurostat erfasst, was diese Systeme einnehmen, im ESSOSS, dem Europäischen System der integrierten Sozialschutzstatistik, einem einheitlichen Kontenrahmen, nach dem jeder Mitgliedstaat seine Daten meldet. Das Geld wird in vier Arten gegliedert, je nachdem, wer es aufbringt, und jede Art wird als Anteil am BIP des Landes ausgedrückt.
Es handelt sich um die Sozialbeiträge der Arbeitgeber; die Beiträge der geschützten Personen, also der Arbeitnehmer, Selbstständigen, Rentner und anderen, die in die Systeme einzahlen, von denen sie abgesichert werden; die staatlichen Beiträge, also das Geld, das die öffentliche Hand aus zweckgebundenen Steuern oder aus allgemeinen Haushaltsmitteln in die Systeme einbringt; und die sonstigen Einnahmen, zu denen Vermögenseinkommen gehören, also die Zinsen, Dividenden und Mieten, die die Systeme aus ihrem Vermögen erzielen, sowie verschiedene weitere Posten.
2024 brachte der Staat EU-weit 12,13 % des BIP auf, die Arbeitgeber 10,36 % und die geschützten Personen 6,15 %; auf sonstige Einnahmen entfielen 0,97 %. Alle vier Werte sind vorläufig. Zusammen ergeben sie 29,61 % des BIP, eine hier berechnete Summe, und jeder auf dieser Seite genannte Anteil an den Einnahmen ist auf dieselbe Weise abgeleitet: eine Einnahmenart geteilt durch diese Summe. Der Staat ist mit 41,0 % des Gesamtbetrags der größte einzelne Geldgeber, doch die beiden Arten von Sozialbeiträgen bringen zusammen, ebenfalls hier addiert, 16,51 % des BIP ein, also 55,8 % der Einnahmen. Insgesamt finanziert die Union ihren Sozialschutz damit nach wie vor überwiegend über Beiträge und nicht aus dem öffentlichen Haushalt.
Hinter dem EU-Wert unterscheidet sich der Finanzierungsmix der Länder erheblich. An den Enden der Tabelle stehen drei Länder, von denen sich jedes auf einen anderen Geldgeber stützt.
Dänemark: Es zahlt der Staatshaushalt
In Dänemark erreichen die staatlichen Beiträge 25,42 % des BIP, den höchsten Wert der Union; an zweiter Stelle folgt Finnland mit 16,63 %. Die dänischen Arbeitgeber tragen 3,91 % des BIP bei und die geschützten Personen 2,62 %, sodass der Staat 77,6 % aller Einnahmen der dänischen Systeme stellt; nach den abgeleiteten Werten ist das der größte Anteil in der EU.
Finnland und Schweden, die dem Betrag nach folgen (Schweden mit vorläufigen 15,66 %), ähneln Dänemark nicht. Schwedische Arbeitgeber zahlen 11,89 % des BIP, ebenfalls ein vorläufiger Wert und der dritthöchste Arbeitgeberbeitrag der EU, finnische Arbeitgeber 9,86 %. In beiden Ländern stellt der Staat rund die Hälfte der Einnahmen: 50,7 % in Schweden und 49,9 % in Finnland.
Gemessen am Anteil statt am Betrag kommt Malta Dänemark am nächsten. Die staatlichen Beiträge Maltas sind mit 9,75 % des BIP bescheiden, doch die Systeme dort erhalten von den übrigen Geldgebern so wenig, dass der Anteil des Staates 72,8 % des Gesamtbetrags erreicht. Irland folgt mit 59,3 %. Nur in fünf Mitgliedstaaten stellt der Staat mehr als die Hälfte der Einnahmen, in Dänemark, Malta, Irland, Schweden und Italien, wobei die beiden letzten diese Schwelle mit vorläufigen Werten überschreiten: Italiens Anteil liegt bei 50,5 %. Am nächsten unter der Schwelle liegt Finnland.
In sechs Mitgliedstaaten bringt der Staat allein mehr auf als beide Beitragsarten zusammen: Dänemark, Finnland, Irland, Italien, Malta und Schweden.
Estland: Es zahlt der Arbeitgeber
Die estnischen Arbeitgeber tragen 12,46 % des BIP bei. Das ist nicht der höchste Wert der Union: Französische Arbeitgeber zahlen 13,48 %, ein vorläufiger Wert, und Schweden folgt mit 11,89 % an dritter Stelle. Was Estland von den anderen unterscheidet, ist, wie wenig aus den übrigen Quellen kommt. Die geschützten Personen in Estland zahlen 0,26 % des BIP, den niedrigsten Wert der Union, und der estnische Staat steuert 4,74 % bei, ebenfalls den niedrigsten; die Arbeitgeber stellen damit 71,3 % der Einnahmen der estnischen Systeme, ein abgeleiteter Anteil. Kein anderer Mitgliedstaat bezieht auch nur die Hälfte seiner Einnahmen von den Arbeitgebern: Am nächsten kommt Tschechien mit 48,0 %, dann die Slowakei mit 47,4 %. Frankreich bezieht trotz seines hohen Arbeitgeberbeitrags nur 39,1 % seiner Einnahmen von den Arbeitgebern, ein aus vorläufigen Werten berechneter Anteil, weil sein Staat noch mehr beisteuert: vorläufige 14,80 % des BIP.
In sechs Mitgliedstaaten sind die Arbeitgeber die größte der vier Quellen: Estland, Tschechien, die Slowakei, Polen, Deutschland und die Niederlande. Spanien gehörte 2023 mit einem Vorsprung von vier Hundertsteln eines Prozentpunkts noch dazu, 2024 fällt es mit einem Rückstand von fünfzehn Hundertsteln heraus: 11,29 % des BIP vom Staat gegenüber 11,14 % von den Arbeitgebern, beide vorläufig. Ein so knapper Abstand kann sich durch eine Revision umkehren.
Die drei niedrigsten Arbeitgeberbeiträge verzeichnen Rumänien mit 1,66 % des BIP, Malta mit 2,37 % und Litauen mit 2,88 %. In Rumänien und Litauen werden die meisten Beiträge stattdessen in der Spalte der geschützten Personen verbucht: 10,95 % und 6,73 % des BIP, beide über dem EU-Wert von 6,15 %.
Rumänien und Slowenien: Es zahlen die Versicherten
Rumänien bezieht von den geschützten Personen 10,95 % des BIP, mehr als jeder andere Mitgliedstaat; sie stellen 59,4 % der Einnahmen seiner Systeme, ebenfalls der höchste Anteil. Slowenien ist mit 9,50 % des BIP und 39,7 % der Einnahmen das einzige weitere Land, in dem die geschützten Personen die größte Quelle sind. In Deutschland zahlen die geschützten Personen vorläufige 9,86 %, den zweithöchsten Betrag, doch die deutschen Arbeitgeber zahlen mehr, ebenfalls vorläufige 11,07 %.
In fünf Mitgliedstaaten zahlen die geschützten Personen mehr als die Arbeitgeber: Kroatien, Ungarn, Litauen, Rumänien und Slowenien. In Zypern und Luxemburg bleiben die Arbeitgeber um rund ein Zehntel Prozentpunkt oder weniger vorn. Am unteren Ende stehen Irland mit 1,78 %, Malta mit 0,82 % und Estland mit 0,26 %.
Deutschland ist das Beispiel für Ausgewogenheit. Nach den aus seinen vorläufigen Werten abgeleiteten Anteilen stellen die Arbeitgeber 34,2 % der Einnahmen der deutschen Systeme, der Staat 33,4 % und die geschützten Personen 30,5 %: Unter allen 27 Mitgliedstaaten weist Deutschland den geringsten Abstand zwischen der größten und der kleinsten der drei Hauptquellen auf, eine Spanne von 3,7 Prozentpunkten gegenüber 7,5 in den Niederlanden, dem Land mit der nächstgeringeren Spanne.
Die Aufteilung kann sich binnen eines Jahres ändern
So sah es in Rumänien nicht immer aus. 2017 zahlten die rumänischen Arbeitgeber 6,76 % des BIP und die geschützten Personen 4,48 %. 2018 lag der Wert der Arbeitgeber bei 1,93 %, jener der geschützten Personen bei 10,28 %. Zusammengenommen bewegten sich beide weit weniger, von 11,24 % auf 12,21 % des BIP, hier berechnete Werte.
Litauen vollzog ein Jahr später einen ähnlichen Schritt. Die Arbeitgeberbeiträge fielen dort von 9,30 % des BIP im Jahr 2018 auf 2,63 % im Jahr 2019, während die Beiträge der geschützten Personen von 3,17 % auf 6,82 % stiegen und die staatlichen Beiträge von 4,43 % auf 7,96 %.
Die Tabelle verzeichnet diese Veränderungen, nicht ihre Ursachen. Was sie aber belegt: Die Grenze zwischen dem, was Arbeitgeber zahlen, und dem, was Versicherte zahlen, kann sich von einem Jahr auf das nächste um mehrere Prozentpunkte des BIP verschieben. Deshalb betrachtet diese Seite die beiden Beitragsarten zusammen ebenso wie getrennt: Eine Rangfolge allein nach den Arbeitgeberbeiträgen kann Länder umsortieren, ohne dass sich an den Einnahmen ihrer Systeme etwas ändert.
Die Höhe der Gesamteinnahmen steht auf einem anderen Blatt
Wie viel die Systeme eines Landes insgesamt einnehmen, ist eine andere Frage als die, wer das Geld aufbringt. Rechnet man die vier Arten zusammen, erhalten die französischen Systeme 34,50 % des BIP, addiert aus vorläufigen Werten, die finnischen 33,36 % und die niederländischen 33,04 %: die drei höchsten Gesamtbeträge. Am wenigsten erhalten die maltesischen Systeme mit 13,39 %, die irischen mit 14,42 % und die ungarischen mit 16,49 %.
Bei der irischen Zahl muss man den Nenner mitlesen. Das irische BIP enthält Gewinne und Einkommen aus geistigem Eigentum multinationaler Konzerne, denen in der inländischen Wirtschaftstätigkeit wenig gegenübersteht, sodass jede Relation zu diesem BIP die inländische Anstrengung unterschätzt. Die oben verwendeten Anteile hängen nicht vom BIP ab; deshalb lassen sich Irlands 59,3 % vom Staat neben Dänemarks 77,6 % stellen, auch wo die Quoten zum BIP das nicht erlauben.
Die sonstigen Einnahmen sind in jedem Mitgliedstaat die kleinste der vier Arten, EU-weit 0,97 % des BIP. Am stärksten fallen sie in den Niederlanden ins Gewicht, mit 4,49 % des BIP und 13,6 % der niederländischen Einnahmen, dem höchsten Anteil der Union, gefolgt von Zypern mit 2,47 % des BIP und 11,0 % der Einnahmen.
Staatliche Beiträge zum Sozialschutz, 2024
| Land | % des BIP | Abstand zum EU-DurchschnittProzentpunkte, abgeleiteter Wert |
|---|---|---|
| Dänemark | 25,42 | +13,3 |
| Finnland | 16,63 | +4,5 |
| Schweden | 15,66p | +3,5 |
| Europäische UnionAggregat | 12,13p | — |
| Tschechien | 5,92 | −6,2 |
| Rumänien | 5,76 | −6,4 |
| Estland | 4,74 | −7,4 |
Kennzeichnungen der Quelle zu diesen Werten: p vorläufig
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Sozialbeiträge der Arbeitgeber, 2024
| Land | % des BIP | Abstand zum EU-DurchschnittProzentpunkte, abgeleiteter Wert |
|---|---|---|
| Frankreich | 13,48p | +3,1 |
| Estland | 12,46 | +2,1 |
| Schweden | 11,89p | +1,5 |
| Europäische UnionAggregat | 10,36p | — |
| Litauen | 2,88 | −7,5 |
| Malta | 2,37 | −8,0 |
| Rumänien | 1,66 | −8,7 |
Kennzeichnungen der Quelle zu diesen Werten: p vorläufig
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Sozialbeiträge der geschützten Personen, 2024
| Land | % des BIP | Abstand zum EU-DurchschnittProzentpunkte, abgeleiteter Wert |
|---|---|---|
| Rumänien | 10,95 | +4,8 |
| Deutschland | 9,86p | +3,7 |
| Slowenien | 9,50 | +3,4 |
| Europäische UnionAggregat | 6,15p | — |
| Irland | 1,78 | −4,4 |
| Malta | 0,82 | −5,3 |
| Estland | 0,26 | −5,9 |
Kennzeichnungen der Quelle zu diesen Werten: p vorläufig
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Anteil des Staates an den Sozialschutzeinnahmen, 2024
| Land | % der Einnahmen, abgeleitet | Abstand zum EU-DurchschnittProzentpunkte, abgeleiteter Wert |
|---|---|---|
| Dänemark | 77,6 | +36,6 |
| Malta | 72,8 | +31,8 |
| Irland | 59,3 | +18,3 |
| Europäische UnionAggregat | 41,0 | — |
| Tschechien | 28,3 | −12,7 |
| Slowenien | 27,5 | −13,5 |
| Estland | 27,1 | −13,9 |
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Anteil der Arbeitgeber an den Sozialschutzeinnahmen, 2024
| Land | % der Einnahmen, abgeleitet | Abstand zum EU-DurchschnittProzentpunkte, abgeleiteter Wert |
|---|---|---|
| Estland | 71,3 | +36,3 |
| Tschechien | 48,0 | +13,0 |
| Slowakei | 47,4 | +12,4 |
| Europäische UnionAggregat | 35,0 | — |
| Litauen | 15,4 | −19,6 |
| Dänemark | 11,9 | −23,1 |
| Rumänien | 9,0 | −26,0 |
Diese Tabelle als Daten: CSV · JSON
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Was diese Zahlen nicht zeigen
- Einnahmen, keine Ausgaben
- Die Tabelle erfasst das Geld, das die Sozialschutzsysteme in einem Jahr einnehmen, nicht, was sie auszahlen oder für welche Leistungen. Ein System kann in einem Jahr mehr oder weniger einnehmen, als es ausgibt; diese Zahlen beschreiben daher, wie der Sozialschutz finanziert wird, und sind nicht als Größe des Sozialstaats zu lesen.
- Eine Quote zum BIP bewegt sich mit dem BIP
- Jeder Wert ist durch das BIP des Landes geteilt. Wo das BIP durch Gewinne multinationaler Konzerne und Ströme aus geistigem Eigentum aufgebläht ist, wie in Irland, wirken die Quoten klein; in einem Jahr mit sinkender Wirtschaftsleistung steigen sie, ohne dass jemand mehr zahlt. Die auf dieser Seite genannten Anteile an den Einnahmen sind aus den vier veröffentlichten Werten abgeleitet und hängen nicht vom BIP ab.
- Wer als Zahler verbucht wird, trägt nicht unbedingt die Kosten
- Das ESSOSS ordnet einen Beitrag demjenigen zu, der ihn in das System einzahlt. Ein Arbeitgeber- und ein Arbeitnehmerbeitrag können zwei Bezeichnungen für dieselben Kosten eines Arbeitsplatzes sein, und die rumänische und die litauische Reihe zeigen, wie sich die Aufteilung zwischen beiden binnen eines Jahres um mehrere Prozentpunkte des BIP verschiebt. Vergleiche, die allein auf den Arbeitgeberbeiträgen beruhen, sind deshalb wenig belastbar.
- Vorläufige und geschätzte Werte sowie zwei Zeitreihenbrüche
- Das EU-Aggregat ist von 2020 bis 2024 vorläufig, und seine drei Hauptarten sind für 2013 bis 2019 geschätzt. Die Werte für 2024 sind für Deutschland, Griechenland, Spanien, Frankreich, Italien und Schweden vorläufig, die lettischen geschätzt; mehrere Ergebnisse dieser Seite beruhen daher auf Zahlen, die Eurostat noch revidieren kann: Frankreichs Spitzenplatz bei den Arbeitgebern, die Staatsanteile von mehr als der Hälfte in Schweden und Italien, der Vorsprung des spanischen Staates vor den spanischen Arbeitgebern und die für Deutschland beschriebene Ausgewogenheit. Die ungarische Reihe und die sonstigen Einnahmen der EU weisen 2015 einen Bruch auf, sodass Werte vor und nach diesem Jahr nicht voll vergleichbar sind; kein Vergleich auf dieser Seite reicht über ihn hinweg.
Häufige Fragen
- Wie wird der Sozialschutz in der EU finanziert?
- 2024 erhielten die Systeme 12,13 % des BIP vom Staat, 10,36 % von den Arbeitgebern, 6,15 % von den geschützten Personen und 0,97 % aus sonstigen Einnahmen; auf EU-Ebene sind alle vier Werte vorläufig. Nach den abgeleiteten Anteilen ist der Staat mit 41,0 % der Einnahmen der größte einzelne Geldgeber, doch die Beiträge der Arbeitgeber und der geschützten Personen zusammen stellen 55,8 %.
- Welches EU-Land stützt seinen Sozialschutz am stärksten auf den Staatshaushalt?
- Dänemark. Seine staatlichen Beiträge lagen 2024 bei 25,42 % des BIP, dem höchsten Wert der EU, und deckten 77,6 % der Einnahmen der dänischen Systeme, ein aus den vier veröffentlichten Werten abgeleiteter Anteil. Bei diesem Anteil folgen Malta mit 72,8 % und Irland mit 59,3 %; auch Schweden mit 50,7 % und Italien mit 50,5 % liegen über der Hälfte, beide nach vorläufigen Werten.
- Wo zahlen Arbeitgeber die höchsten Sozialbeiträge?
- Gemessen am BIP in Frankreich, mit vorläufigen 13,48 % im Jahr 2024, gefolgt von Estland mit 12,46 % und Schweden mit vorläufigen 11,89 %; am niedrigsten sind sie in Rumänien mit 1,66 %, Malta mit 2,37 % und Litauen mit 2,88 %. Als Anteil an den Einnahmen der Systeme liegt Estland weit vorn: Seine Arbeitgeber stellen 71,3 % der Einnahmen, ein abgeleiteter Anteil, gegenüber 48,0 % in Tschechien, dem nächsthöchsten Wert.
- Zahlen Arbeitnehmer oder Arbeitgeber mehr für den Sozialschutz?
- EU-weit die Arbeitgeber: 2024 waren es 10,36 % des BIP gegenüber 6,15 % von den geschützten Personen, beide Werte vorläufig; zu den geschützten Personen gehören Arbeitnehmer, Selbstständige und Rentner. In fünf Mitgliedstaaten zahlen die geschützten Personen mehr als die Arbeitgeber, nämlich in Kroatien, Ungarn, Litauen, Rumänien und Slowenien, und am größten ist der Abstand in Rumänien mit 10,95 % gegenüber 1,66 %.
Methodische Anmerkung
Die Eurostat-Tabelle der Sozialschutzeinnahmen nach Einnahmenart gibt für jedes Land und Jahr an, was alle Sozialschutzsysteme zusammen aus vier Quellen erhalten haben — Sozialbeiträge der Arbeitgeber, Sozialbeiträge der geschützten Personen, staatliche Beiträge und sonstige Einnahmen —, jeweils in Prozent des BIP. Die Daten werden nach dem ESSOSS erstellt und reichen von 2013 bis 2024.
Die Rangfolgen und der Text beziehen sich auf 2024, das jüngste Jahr, das seit der Eurostat-Veröffentlichung vom 7. Oktober 2026 für alle 27 Mitgliedstaaten und das EU-Aggregat vollständig vorliegt. Frühere Jahre erscheinen nur dort, wo der Text eine Veränderung beschreibt: 2023 für die Reihenfolge der beiden größten Quellen in Spanien und 2017 bis 2019 für Rumänien und Litauen. Die EU-Zahlen sind Eurostats eigenes Aggregat und werden so verwendet, wie sie veröffentlicht sind.
Silver Data Lab hat aus den veröffentlichten Werten, und aus nichts anderem, Folgendes abgeleitet: die Summe der vier Einnahmenarten für jedes Land und für die EU; den Anteil jeder Art an dieser Summe, woraus sich die beiden Rangfolgen der Anteile des Staates und der Arbeitgeber sowie die im Text genannten Anteile der geschützten Personen und der sonstigen Einnahmen ergeben; die Zahl der Mitgliedstaaten, in denen eine bestimmte Quelle die größte ist, mehr als die Hälfte der Einnahmen stellt oder eine andere Quelle übertrifft; die Sozialbeiträge insgesamt, also die Beiträge der Arbeitgeber zuzüglich derjenigen der geschützten Personen, und ihren Anteil an den Einnahmen; die für Spanien, Zypern und Luxemburg genannten Abstände zwischen zwei Quellen sowie den Vergleich des Vorsprungs der geschützten Personen vor den Arbeitgebern, nach dem dieser Vorsprung in Rumänien am größten ist; und den Abstand zwischen dem größten und dem kleinsten Anteil der drei Hauptquellen, der für Deutschland und die Niederlande genannt wird. Die Tabelle selbst veröffentlicht keine Summe. Da jede Art auf zwei Dezimalstellen gerundet veröffentlicht wird, kann eine hier berechnete Summe einen Rundungsfehler von bis zu zwei Hundertsteln eines Prozentpunkts enthalten; Anteile sind auf eine Dezimalstelle gerundet.
Quelldaten
Die zugrunde liegende Zeitreihe lässt sich im Eurostat data browser einsehen und erneut herunterladen. Die unten genannten Filter sind die angewandten.
Social protection receipts by type as percentage of GDP
tps00108
- Angewandte Filter:
- freq=A · unit=PC_GDP · sptype=SCO_EMPL, SCO_PER_PRO, GOV_GEN, REC_OTH
- Abgerufen am:
- 2026-10-08
- Quelle aktualisiert am:
- 2026-10-07
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Die Daten, auf denen die soeben gelesene Studie beruht, genau so abgerufen und archiviert.
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Zitierhinweis
Nennen Sie neben der Studie auch den Datenstand: Die Zahlen auf dieser Seite sind die an den unten genannten Tagen extrahierten.
Silver Data Lab Research Desk (2026). In 19 EU-Ländern ist der Staat die größte einzelne Geldquelle der Sozialsysteme. Silver Data Lab, veröffentlicht am 04. Oktober 2026, zuletzt aktualisiert am 11. Oktober 2026. https://www.silverdatalab.com/de/studien/finanzierung-des-sozialschutzes-in-der-eu
- Daten: Eurostat, Social protection receipts by type as percentage of GDP (tps00108), Filter freq=A, unit=PC_GDP, sptype=SCO_EMPL, SCO_PER_PRO, GOV_GEN, REC_OTH; extrahiert am 2026-10-08; Quelle zuletzt aktualisiert am 2026-10-07. https://doi.org/10.2908/tps00108
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