In der EU beantragten 45,9 % weniger Kinder ohne erwachsene Begleitung Asyl als im Vorjahr
Silver Data Lab Research Desk · Statistische Analyse · Veröffentlicht am 22. Oktober 2026
- Datenquelle
- Eurostat
- Berichtszeitraum
- 2025
- Zuletzt aktualisiert
- 22. Oktober 2026
Am 22. Oktober 2026 erneut mit der Quelle abgeglichen. Kein Wert seiner Datensätze hat sich zwischen den von uns aufbewahrten Momentaufnahmen verändert. Alle beobachteten Revisionen →
Wichtigste Zahlen
- 2025 beantragten in der EU 17.930 Kinder ohne Eltern oder einen anderen für sie verantwortlichen Erwachsenen Asyl, gegenüber 33.160 im Jahr 2024. Das ist ein Rückgang um 45,9 % (abgeleiteter Wert) und der niedrigste Stand seit 2020.
- In Deutschland sank die Zahl von 13.345 auf 4.925, und dieses Minus von 8.420 macht 55,3 % des Rückgangs in der EU aus, ein abgeleiteter Anteil; zusammen mit den Rückgängen in Bulgarien und Griechenland sind es 80,2 %.
- Gemessen an der Bevölkerung verzeichnet Griechenland die meisten Antragsteller, 283,9 je Million Einwohner, etwa das Siebenfache des EU-Werts von 39,7; es folgen Zypern mit 213,6 und die Niederlande mit 194,5, alles abgeleitete Werte.
- In den Niederlanden sank die Zahl nur um 10,7 % auf 3.510, sodass der niederländische Anteil an der EU-Gesamtzahl von 11,9 % auf 19,6 % stieg; Deutschland, die Niederlande und Griechenland kommen zusammen auf 63,5 % der Gesamtzahl für 2025, alle Anteile abgeleitet.
- Die Reihe beginnt 2014 und erreicht 2015 mit 88.080 ihren Höchststand; die Gesamtzahl für 2025 entspricht 20,4 % davon und liegt sogar unter den 20.245 von 2014.

So wenige wie seit 2020 nicht mehr
Im Jahr 2025 beantragten in der Europäischen Union 17.930 Kinder Asyl, ohne dass ein Elternteil oder ein anderer für sie verantwortlicher Erwachsener bei ihnen war. 2024 hatte Eurostat noch 33.160 gezählt. Die Differenz zwischen beiden Gesamtzahlen, 15.230 Kinder, entspricht einem Rückgang um 45,9 % und bringt die Zahl auf den niedrigsten Stand seit 2020, als sie bei 13.590 lag. Differenz und Prozentsatz sind aus den von Eurostat veröffentlichten Gesamtzahlen abgeleitet, wie alle Anteile, Raten und Verhältniszahlen auf dieser Seite.
Gemessen an der gesamten Reihe liegt 2025 nahe am Tiefpunkt. Die Tabelle von Eurostat beginnt 2014 mit 20.245 Antragstellern und erreicht 2015 mit 88.080 ihren Höchststand. Die Gesamtzahl für 2025 beträgt 20,4 % dieses Höchststands, etwa ein Fünftel, und liegt sogar unter dem Wert des ersten Tabellenjahres.
Wer gezählt wird
Eurostat bezeichnet diese Kinder als unbegleitete Minderjährige. Gemeint sind Personen unter 18 Jahren, die ohne einen für sie verantwortlichen Erwachsenen in einen Mitgliedstaat gelangen oder nach ihrer Ankunft ohne Begleitung zurückgelassen werden. Die Tabelle erfasst diejenigen unter ihnen, die im Lauf des Jahres internationalen Schutz beantragt haben; so heißt Asyl im Recht der EU. Internationaler Schutz umfasst die Flüchtlingseigenschaft und den subsidiären Schutzstatus, einen zweiten Status für Menschen, die nicht unter die Flüchtlingsdefinition fallen, denen bei einer Rückkehr in ihr Herkunftsland aber ein ernsthafter Schaden droht. Gezählt werden können nur Staatsangehörige von Ländern außerhalb der EU und Staatenlose, also Menschen ohne jede Staatsangehörigkeit.
Drei Eigenheiten der Tabelle prägen alle folgenden Zahlen. Sie zählt Anträge, nicht Ankünfte: Ein Kind, das allein kommt und nie einen Antrag stellt, ist darin nicht enthalten. Ob ein Antragsteller unter 18 ist, entscheidet die nationale Behörde, manchmal erst nach einer Prüfung seines Alters. Und Eurostat rundet jeden Wert auf das nächste Vielfache von fünf, sodass die Zahlen der kleinsten Länder von vornherein nur Näherungswerte sind.
Zwei Höchststände in zwölf Jahren
Von 88.080 im Jahr 2015 sank die Zahl in der EU Jahr für Jahr bis auf 13.590 im Jahr 2020. Danach stieg sie drei Jahre in Folge, auf 40.405 im Jahr 2023, den höchsten Wert seit 2016, und ist seither zwei Jahre nacheinander gesunken.
Dabei hat sich verschoben, in welchen Ländern diese Anträge gestellt werden. 2015 verzeichnete allein Schweden 30.420 Antragsteller, 34,5 % der EU-Gesamtzahl jenes Jahres; 2025 waren es dort 180. Die 35.935 Antragsteller in Deutschland im Jahr 2016, 59,9 % der damaligen Gesamtzahl, sind der größte nationale Wert der gesamten Tabelle. Deutschland hatte in fünf der zwölf Jahre die höchste Zahl, darunter in den letzten drei, und 2025 machten seine 4.925 Antragsteller 27,5 % der EU-Gesamtzahl aus, gegenüber 40,2 % im Jahr 2024.
Woher der Rückgang kommt
Mehr als die Hälfte des Rückgangs zwischen 2024 und 2025 entfiel auf Deutschland. Dort sank die Zahl von 13.345 auf 4.925, ein Minus von 8.420 und damit 55,3 % des EU-weiten Rückgangs um 15.230. In Bulgarien ging die Zahl um 2.025 zurück, von 2.600 auf 575, in Griechenland um 1.765, von 4.710 auf 2.945; zusammen machen die drei größten Rückgänge 80,2 % des Gesamtrückgangs aus. In Italien hat sich die Zahl mehr als halbiert, von 2.030 auf 985.
Die veröffentlichte Zahl sank in 19 Mitgliedstaaten, stieg in fünf und blieb in drei unverändert: in Estland, Ungarn und Polen. Spanien ist der einzige Mitgliedstaat mit mehr als 200 solchen Antragstellern, dessen Zahl gestiegen ist. Von 2014 bis 2023 lag die spanische Zahl in keinem Jahr über 100; 2024 erreichte sie 910 und 2025 dann 1.005, die viertgrößte Zahl in der EU nach Deutschland, den Niederlanden und Griechenland. Die übrigen Anstiege sind klein: Lettland von 20 auf 170, Litauen von 0 auf 30, Slowenien von 140 auf 165 und die Slowakei von 0 auf 5. Bei Zahlen, die auf Vielfache von fünf gerundet sind, ist ein prozentualer Anstieg auf so schmaler Basis wenig aussagekräftig; deshalb wird hier keiner angegeben.
2024 verzeichneten sieben Mitgliedstaaten mehr als 1.000 dieser Antragsteller, 2025 waren es nur noch vier: Deutschland, die Niederlande, Griechenland und Spanien.
Gemessen an der Bevölkerung liegt Griechenland vorn
Eine absolute Zahl bildet vor allem die Größe eines Landes ab. Um Länder unterschiedlicher Größe vergleichen zu können, teilt diese Studie jede Zahl durch die Bevölkerung am 1. Januar desselben Jahres und erhält so einen Wert je Million Einwohner. Nach diesem Maßstab liegt Griechenland 2025 mit 283,9 Antragstellern je Million Einwohner vorn; das ist etwa das Siebenfache des EU-Werts von 39,7. In Griechenland leben 2,3 % der Bevölkerung der EU, auf das Land entfielen aber 16,4 % dieser Anträge. Es folgen Zypern mit 213,6 und die Niederlande mit 194,5. 2025 sind diese drei die einzigen Mitgliedstaaten mit mehr als 100 je Million, 2024 waren es noch sieben.
An vierter Stelle steht Lettland mit 91,4 vor Bulgarien mit 89,3; der lettische Wert beruht auf 170 Antragstellern. Slowenien und Belgien liegen beide bei 77,4, wobei die belgische Zahl vorläufig ist; es folgen Österreich mit 62,0, Deutschland mit 58,9 und Irland mit 40,4. Damit liegen zehn Mitgliedstaaten über dem EU-Wert und 17 darunter.
Die Spitze dieser Rangfolge wechselt von Jahr zu Jahr. Zypern lag 2023 und erneut 2024 vorn, mit 953,6 und dann 677,8 je Million, bevor die zyprische Zahl von 655 auf 210 sank. Auch der griechische Wert ging zurück, von 453,9 im Jahr 2024, aber weniger stark als der zyprische und der bulgarische, und so rückte Griechenland vom zweiten auf den ersten Platz vor.
Die Niederlande: rund ein Zehntel weniger
In den Niederlanden ging die Zahl von 3.930 auf 3.510 zurück, ein Minus von 10,7 %, während die EU-Gesamtzahl um 45,9 % sank. Der niederländische Anteil an der EU-Gesamtzahl stieg daher von 11,9 % auf 19,6 %; fast jeder fünfte dieser Antragsteller in der EU wurde dort gezählt. Mit ihrer Zahl für 2025 liegen die Niederlande in der Union hinter Deutschland an zweiter Stelle, und ihr Wert je Million ist 3,3-mal so hoch wie der deutsche. Deutschland, die Niederlande und Griechenland kommen zusammen auf 63,5 % der Gesamtzahl für 2025.
Wo fast keine Anträge verzeichnet werden
Tschechien und Estland veröffentlichen für 2025 beide eine Null, und in Estland ist die Zahl in jedem Jahr der Tabelle null. Bei einer Rundung auf das nächste Vielfache von fünf steht eine Null für höchstens zwei Antragsteller; sie beweist also nicht, dass kein Kind einen Antrag gestellt hat. Ungarn und die Slowakei veröffentlichen jeweils 5, was 0,5 beziehungsweise 0,9 je Million ergibt. Ungarn hatte 2015 noch 8.805 verzeichnet.
Was die Zahlen nicht zeigen
Die Tabelle gibt an, wie viele Kinder einen Antrag gestellt haben und wo. Sie sagt nicht, warum es 2025 weniger waren, wie die Kinder gereist sind oder was aus ihren Anträgen wurde, und diese Studie nennt für keinen Anstieg und keinen Rückgang einen Grund. Gezählt werden nicht die Kinder, die allein in die EU gekommen sind, sondern nur diejenigen, die in einem Mitgliedstaat um Schutz ersucht haben.
Kinder, die ohne einen verantwortlichen Erwachsenen Asyl beantragten, je Million Einwohner, 2025
| Land | Antragsteller je Million Einwohner, abgeleitet | Abstand zum EU-Wertabgeleiteter Wert |
|---|---|---|
| Griechenland | 283,9 | +244,2 |
| Zypern | 213,6 | +173,9 |
| Niederlande | 194,5 | +154,8 |
| Europäische UnionAggregat | 39,7 | — |
| Ungarn | 0,5 | −39,2 |
| Tschechien | 0,0 | −39,7 |
| Estland | 0,0 | −39,7 |
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Veränderung der Zahl der Kinder, die ohne einen verantwortlichen Erwachsenen Asyl beantragten, 2024 bis 2025
| Land | Antragsteller, abgeleitet |
|---|---|
| Lettland | 150 |
| Spanien | 95 |
| Griechenland | -1.765 |
| Bulgarien | -2.025 |
| Deutschland | -8.420 |
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Was diese Zahlen nicht zeigen
- Anträge, nicht Ankünfte
- Die Tabelle zählt Kinder unter 18 Jahren, die ohne einen verantwortlichen Erwachsenen internationalen Schutz beantragt haben. Ein Kind, das allein ankommt und keinen Antrag stellt, ist darin nicht enthalten; eine niedrige Zahl zeigt also, dass wenige solche Anträge gestellt wurden, nicht, dass wenige Kinder allein angekommen sind. Laut den Metadaten von Eurostat unterscheiden sich Definitionen und Verfahren bei der Erstellung der Asylstatistik von Land zu Land, und eine Person kann im selben Jahr in mehr als einem Mitgliedstaat einen Antrag stellen: Das erschwert Vergleiche zwischen Ländern, und eine EU-Gesamtzahl, die durch Addition nationaler Zahlen entsteht, kann dieselbe Person doppelt erfassen.
- Das von den Behörden anerkannte Alter
- Ob ein Antragsteller als minderjährig gilt, hängt von dem Alter ab, das die nationale Behörde anerkannt hat, in manchen Fällen nach einem Verfahren zur Altersfeststellung. Eurostat weist darauf hin, dass diese Tabelle und die Zahlen zu unbegleiteten Minderjährigen in seinen übrigen Asyltabellen, die jeden Antragsteller danach einordnen, ob er als Minderjähriger gilt, aus diesem Grund voneinander abweichen können. Diese Studie verwendet nur diese Tabelle und stellt ihre Zahlen nicht den Zahlen minderjähriger Antragsteller in jenen anderen Tabellen gegenüber.
- Jeder Wert auf ein Vielfaches von fünf gerundet
- Eurostat rundet jeden Wert auf das nächste Vielfache von fünf und rundet die EU-Gesamtzahl unabhängig von den nationalen Zahlen: Der veröffentlichte EU-Wert liegt für 2024 um 5 über der Summe der 27 nationalen Zahlen, für 2014 um 15 darüber, und für 2025 entspricht er ihr. Eine veröffentlichte Null kann für bis zu zwei Antragsteller stehen und eine veröffentlichte 5 für drei bis sieben, sodass die Differenz zwischen zwei Jahren um bis zu vier abweichen kann. Bei Zahlen unter etwa hundert beruht ein Rang oder eine prozentuale Veränderung zum Teil auf der Rundung; der Text nennt die Länder, auf die das zutrifft, und gibt für sie keine prozentuale Veränderung an.
- Geschätzte, vorläufige und revidierte Zahlen
- Die Metadaten von Eurostat weisen Frankreichs Daten zu unbegleiteten Minderjährigen in den Tabellen zu Asylbewerbern seit Januar 2023 als geschätzt aus und halten fest, dass Frankreichs Wert für 2025 in dieser Tabelle im August 2026 revidiert wurde. Belgiens Zahl für 2025 ist als vorläufig gekennzeichnet. In der Bevölkerungstabelle ist die EU-Gesamtzahl zum 1. Januar 2024 und zum 1. Januar 2025 geschätzt und vorläufig, die Bevölkerung Frankreichs in beiden Jahren vorläufig und die Rumäniens geschätzt.
- Eine hier berechnete Rate auf breiterer Bevölkerungsbasis
- Eurostat veröffentlicht absolute Zahlen, keine Raten. Für jede Rate je Million Einwohner wird die Zahl eines Jahres durch die Bevölkerung am 1. Januar desselben Jahres aus tps00001 geteilt, für den EU-Wert die EU-Zahl von Eurostat durch die EU-Bevölkerung von Eurostat, ohne dass hier nationale Zahlen aufsummiert werden. Die Bevölkerung umfasst auch die eigenen Staatsangehörigen eines Landes und Staatsangehörige anderer EU-Länder, während in der Zählung nur Staatsangehörige von Nicht-EU-Ländern und Staatenlose erscheinen können; die Rate dient daher dem Größenvergleich zwischen Ländern und gibt keinen Anteil an einer bestimmten Gruppe an. Eurostat empfiehlt den Ländern, ihre Bevölkerung am Ort des üblichen Aufenthalts zu melden, doch laut seinen Metadaten melden Österreich, Tschechien, Dänemark, Luxemburg, die Niederlande und Schweden die in ihren Bevölkerungsregistern erfassten Personen, und Deutschland verwendet eine andere Grundlage; der Nenner ist daher nicht in jedem Mitgliedstaat genau gleich abgegrenzt.
- Keine Ursachen in den Daten und eine Definition im Wandel
- Die Tabelle erfasst keine Reisewege, politischen Maßnahmen oder Ereignisse und liefert daher für keinen Anstieg und keinen Rückgang einen Grund; hier wird auch keiner genannt. Laut den Metadaten von Eurostat beeinträchtigen Änderungen der Meldevorgaben für die Länder die zeitliche Vergleichbarkeit; die Metadaten teilen die Reihe dabei nach den Leitlinien, die von 2014 bis 2020 galten, und denen, die seit 2021 gelten. Mit dem Migrations- und Asylpaket der EU wechselt die Definition eines Asylbewerbers ab Juli 2026 von förmlich gestellten Anträgen zu registrierten Antragstellern, wobei 2026 ein Übergangsjahr ist; ein Vergleich von 2026 mit 2025 erfolgt daher über einen Definitionswechsel hinweg.
Häufige Fragen
- Wie viele Kinder haben 2025 in der EU ohne Eltern Asyl beantragt?
- 17.930. So viele Kinder unter 18 Jahren aus Ländern außerhalb der EU oder ohne Staatsangehörigkeit beantragten laut Eurostat in einem Mitgliedstaat internationalen Schutz, ohne dass Eltern oder ein anderer verantwortlicher Erwachsener bei ihnen waren. Gegenüber den 33.160 von 2024 ist das ein Rückgang um 45,9 % (abgeleiteter Wert) und der niedrigste Stand seit 2020.
- Was ist ein unbegleiteter Minderjähriger?
- Nach der Definition von Eurostat eine Person unter 18 Jahren, die ohne einen für sie verantwortlichen Erwachsenen in einen EU-Mitgliedstaat kommt oder nach der Ankunft ohne Begleitung zurückgelassen wird. Ob eine Person unter 18 ist, entscheidet die nationale Behörde, in manchen Fällen nach einer Altersfeststellung; gezählt wird also das Alter, das die Behörden anerkannt haben.
- Welches EU-Land erhält gemessen an seiner Bevölkerung die meisten Anträge?
- Griechenland: 2025 kamen dort 283,9 Antragsteller auf eine Million Einwohner, etwa das Siebenfache des EU-Werts von 39,7; es folgen Zypern mit 213,6 und die Niederlande mit 194,5. Diese Raten sind aus den Antragszahlen von Eurostat und seinen Bevölkerungsdaten zum 1. Januar abgeleitet. In absoluten Zahlen liegt Deutschland mit 4.925 vorn.
- Warum ist die Zahl 2025 gesunken?
- Das sagt die Tabelle nicht. Sie erfasst nur Anträge und nichts über Reisewege, politische Maßnahmen oder Ereignisse; diese Studie nennt daher keinen Grund. Sie zeigt aber, wo der Rückgang stattfand: In Deutschland sank die Zahl um 8.420, das sind 55,3 % des Rückgangs in der EU, ein abgeleiteter Anteil.
- Erfasst die Zahl jedes Kind, das allein in die EU gelangt?
- Nein. Enthalten sind nur Kinder, die Asyl beantragen, und nur, wenn sie Staatsangehörige eines Nicht-EU-Landes oder staatenlos sind; ein Kind, das nie einen Antrag stellt, wird nicht gezählt. Eurostat weist außerdem darauf hin, dass eine Person in einem Jahr in mehr als einem Mitgliedstaat einen Antrag stellen kann, was sich in einer aus nationalen Zahlen gebildeten EU-Gesamtzahl nicht herausrechnen lässt.
Methodische Anmerkung
Die Studie misst für jedes Jahr von 2014 bis 2025 die Zahl der Personen unter 18 Jahren, die im Lauf des Jahres in einem EU-Mitgliedstaat ohne einen für sie verantwortlichen Erwachsenen internationalen Schutz beantragt haben, so wie Eurostat sie in der Tabelle tps00194 veröffentlicht; diese beruht auf dem Datensatz migr_asyunaa. Die Zahl umfasst Staatsangehörige von Nicht-EU-Ländern und Staatenlose, beide Geschlechter und alle Altersstufen unter 18; Zähleinheit ist die Person, maßgeblich ist das von der nationalen Behörde anerkannte Alter, und Eurostat rundet die Zahl auf das nächste Vielfache von fünf. Der EU-Wert ist die von Eurostat selbst veröffentlichte Gesamtzahl für die 27 Mitgliedstaaten. Die Bevölkerung am 1. Januar jedes Jahres ab 2015 stammt aus der Tabelle tps00001, die Eurostat aus dem Datensatz demo_gind speist.
Die Zahlen werden so wiedergegeben, wie Eurostat sie veröffentlicht, und der vorläufige Wert Belgiens für 2025 wird überall, wo Belgien genannt ist, als solcher ausgewiesen. Von Silver Data Lab abgeleitet ist Folgendes und nichts darüber hinaus: jede Rate je Million Einwohner, als veröffentlichte Zahl geteilt durch die veröffentlichte Bevölkerung am 1. Januar desselben Jahres, für jeden Mitgliedstaat und, für die EU, als EU-Zahl von Eurostat geteilt durch die EU-Bevölkerung von Eurostat; die Veränderung jeder nationalen Zahl und der EU-Gesamtzahl zwischen 2024 und 2025, in Antragstellern und für die EU und die Niederlande auch in Prozent, wobei die beiden Zahlen Italiens als Verhältnis verglichen werden; die EU-Gesamtzahl für 2025 als Anteil an der von 2015; der Rückgang in Deutschland sowie die Rückgänge Deutschlands, Bulgariens und Griechenlands zusammen als Anteile am Rückgang der EU; die Anteile an der EU-Gesamtzahl, die auf Schweden 2015, auf Deutschland 2016, 2024 und 2025, auf die Niederlande 2024 und 2025, auf Griechenland 2025 sowie auf Deutschland, die Niederlande und Griechenland zusammen 2025 entfallen; der Anteil Griechenlands an der EU-Bevölkerung; das Verhältnis der Rate Griechenlands zum EU-Wert und der Rate der Niederlande zu der Deutschlands; die Rückgänge der Raten Griechenlands, Zyperns und Bulgariens zwischen 2024 und 2025 im Vergleich untereinander; und die Anzahl der Mitgliedstaaten, deren Zahl stieg, sank oder gleich blieb, die mehr als 1.000 Antragsteller verzeichneten, die 100 je Million überschreiten oder die über oder unter dem EU-Wert liegen. Alle Zählungen, Ränge und Vergleiche beziehen sich auf sämtliche 27 Mitgliedstaaten; für jeden von ihnen liegt in jedem Jahr beider verwendeten Tabellen ein Wert vor.
Quelldaten
Diese Studie stützt sich auf 2 Datensätze von Eurostat. Jeder lässt sich im jeweiligen Katalog einsehen und erneut herunterladen; die unten genannten Filter sind die angewandten.
Asylum applicants considered to be unaccompanied minors - annual data
tps00194
- Angewandte Filter:
- freq=A · citizen=EXT_EU27_2020 · sex=T · unit=PER · age=TOTAL
- Abgerufen am:
- 2026-10-22
- Quelle aktualisiert am:
- 2026-08-27
Population on 1 January
tps00001
- Angewandte Filter:
- freq=A · indic_de=JAN
- Abgerufen am:
- 2026-10-22
- Quelle aktualisiert am:
- 2026-09-30
Daten herunterladen
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Zitierhinweis
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Silver Data Lab Research Desk (2026). In der EU beantragten 45,9 % weniger Kinder ohne erwachsene Begleitung Asyl als im Vorjahr. Silver Data Lab, veröffentlicht am 22. Oktober 2026, zuletzt aktualisiert am 22. Oktober 2026. https://www.silverdatalab.com/de/studien/unbegleitete-minderjaehrige-in-der-eu
- Daten: Eurostat, Asylum applicants considered to be unaccompanied minors - annual data (tps00194), Filter freq=A, citizen=EXT_EU27_2020, sex=T, unit=PER, age=TOTAL; extrahiert am 2026-10-22; Quelle zuletzt aktualisiert am 2026-08-27. https://doi.org/10.2908/tps00194
- Daten: Eurostat, Population on 1 January (tps00001), Filter freq=A, indic_de=JAN; extrahiert am 2026-10-22; Quelle zuletzt aktualisiert am 2026-09-30. https://doi.org/10.2908/tps00001
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